Schulungen Transportlogistik

Aus- und Weiterbildung für die Transportlogistik

Informationen, Termine und Preise zu den Lehrgängen für Lkw- und Busfahrer, Gefahrgutfahrer, Lkw Ladekranführer und Verkehrsleiter 

Weiterbildung / FQN / Module / Code 95 / für Berufskraftfahrer


Personenkreis:

(Fast) alle die beruflich in der EU einen Lkw oder Bus fahren, für den ein Führerschein der Klassen C oder D benötigt wird, brauchen für den Berufszugang einen gültigen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN).


Fristen:

Für Busfahrer Klasse D, gilt die Weiterbildungspflicht seit dem 10. September 2009, bzw. für Lkw Fahrer Klasse C, seit dem 10.September 2009. Das bedeutet das spätestens fünf Jahre nach diesem Datum eine erste Weiterbildung von 35 Stunden abgeschlossen sein musste.


Hintergrund:

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) dient EU-weit zur Verbesserung einer rationellen und sicheren Handlungsweise der Berufskraftfahrer. Es unterstützt den Fahrer in seinem Beruf und fördert die Fachkompetenz. Es sorgt dafür dass der Fahrer bei Technik und Vorschriften immer auf dem neuesten Stand ist.


Gültigkeit:

Alle 5 Jahre müssen Berufskraftfahrer eine 35-stündige Weiterbildung, von denen jede mindestens 7 Stunden dauern muss, nachweisen. Am besten ist es jedes Jahr eine Weiterbildung zu absolvieren.


Ausbildungsstätte:

Nur staatlich anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die Ausbildung durchführen und tragen den absolvierten Unterricht von mindestens 7 Stunden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in das zentrale Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) ein. Die Eintragung muss spätestens am nächsten Werktag online erfolgen.


Register:

Die Daten stehen in einer europäischen Datenbank zu Verfügung und können von jeder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte innerhalb der EU um entsprechende Weiterbildungen ergänzt werden.

In Deutschland ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zuständig für das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR).


Vorteile:

Unabhängig davon in welchem EU Land die Weiterbildung erfolgt, stehen die Daten EU-weit online zur Verfügung. Das macht es Fahrern, die in einem anderen, als ihrem Heimatland arbeiten, deutlich leichter wenn die Weiterbildung in unterschiedlichen Staaten absolviert wurde. Die Daten können von jeder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte innerhalb der EU online ergänzt werden. Die Daten sind online abrufbar und können für die Ausstellung des FQN oder in Kontrollen verwendet werden.


Weitere Vorteile:

Als Weiterbildung werden ebenfalls die gültige ADR Karte, als auch die Weiterbildung der Sach- und Fachkunde für Tiertransporte anerkannt.


FQN:

Alle 5 Jahre wird ein neuer Fahrerqualifzierungsnachweis (FQN) bei der zuständigen Behörde (z.B. beim Straßenverkehrsamt) beantragt. Diese Karte, ähnelt einem Führerschein und dient als Nachweis der Weiterbildung und somit dem Berufszugangs als EU Berufskraftfahrer.


Ausnahmen:

Handwerker, Privatfahrten bis 7,49t Gesamtgewicht oder Fahrten für Katastrophen,- Zivilschutz,- oder Feuerwehren sind hiervon nicht betroffen.


Angebot:

Wir bieten alle Weiterbildungen, auch Module genannt, für Berufskraftfahrer an. Sie können diese sowohl als Tages, als auch als Wochenschulung buchen.


Kosten:

95,- € (steuerbefreit) je Modul, inklusive Lehrmittel und Verpflegung

Termine

Beschleunigte Grundqualifikation für Fahrer im Güter- und Personenverkehr / EU Berufskraftfahrer


Personenkreis:

Um beruflich in der EU einen Lkw oder Bus zu fahren, für den ein Führerschein der Klassen C oder D benötigt wird, braucht man eine Grundqualifikation als Berufszugang. Die rechtliche Grundlage bildet bei uns das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG), welches der EU Richtlinie 2018/645 folgt.


Fristen:

Wer den Busführerschein D, vor dem 10. September 2008, bzw. den Lkw Führerschein C, vor dem 10. September 2009 gemacht hat, gilt als grundqualifiziert und unterliegt somit nur der Weiterbildungspflicht und muss keine Prüfung ablegen.


Hintergrund:

Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) dient EU-weit zur Verbesserung einer rationellen und sicheren Handlungsweise der Berufskraftfahrer. Es unterstützt den Fahrer in seinem Beruf und fördert die Fachkompetenz. Es sorgt dafür dass der Fahrer bei Technik und Vorschriften immer auf dem aktuellen Stand ist.

 

Grundqualifikation:

Wer den Busführerschein Klasse D, nach dem 10. September 2008 bzw. den Lkw Führerschein Klasse C, nach dem 10. September 2009 gemacht hat, muss gemäß Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz (BKrFQG) eine Grundqualifikation erwerben und schließt diese mit einer Prüfung vor der IHK ab.


Ausbildungsstätte:

Nur staatlich anerkannte Ausbildungsstätten dürfen die Ausbildung durchführen und tragen den absolvierten Unterricht von 140 Stunden beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in das Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) ein. Das ist Voraussetzung um an der IHK Prüfung teilnehmen zu dürfen. 


IHK Prüfung:

Es handelt sich um eine 90minütige theoretische Multiple Choice Prüfung. Die IHK trägt das Ergebnis der Prüfung ebenfalls in das BQR beim KBA ein.


FQN:

Nach der bestandenen Prüfung wird ein

Fahrerqualifzierungsnachweis (FQN) bei der zuständigen Behörde (z.B. beim Straßenverkehrsamt) beantragt.

Diese Karte, ähnlich einem Führerschein, dient als Nachweis der Qualifikation als EU Berufskraftfahrer.


Gültigkeit: 

Alle 5 Jahre müssen Berufskraftfahrer eine 35-stündige Weiterbildung, von denen jede sieben Stunden dauern muss, nachweisen. Es empfiehlt sich jedes Jahr eine Weiterbildung zu absolvieren. So ist gewährleistet das man immer auf dem neuesten Stand der Technik und Vorschriften ist. Diese Schulung wird dann von der Ausbildungsstätte online in das BQR eingetragen und der FQN ist wieder 5 Jahre gültig.


Register:

Die Daten stehen in einer europäischen Datenbank zu Verfügung und können von jeder staatlich anerkannten Ausbildungsstätte innerhalb der EU um entsprechende Weiterbildungen ergänzt werden. In Deutschland ist das Kraftfahrtbundesamt (KBA) für das Register zuständig.


Vorteile:

Unabhängig in welchem EU Land die Grundqualifikationsprüfung erfolgte, sie wird EU-weit anerkannt.


Weitere Qualifikationen:

Die beste Variante ist die reguläre 3jährige Ausbildung zum Berufskraftfahrer in einem Transport- oder Personenverkehrsunternehmen mit abschließender Facharbeiterprüfung vor der IHK.


Die Unpopulärste Variante ist die Grundqualifikation. Sie muss zum größten Teil vom Prüfling selbst organisiert sein und eschließt mit einer 450minütigen Prüfung in Theorie und Praxis vor der IHK


Angebot:

Wir sind eine, durch die Bezirksregierung Arnsberg zugelassene, staatlich anerkannte Ausbildungsstätte gemäß BKrFQG und bieten die beschleunigte Grundqualifikation (EU Berufskraftfahrer) sowohl berufsbegleitend in den Abendstunden, als auch in Vollzeit an.


Dauer:

Berufsbegleitend dauert es ca. 11 Wochen. Immer Dienstags, Mittwochs und Donnerstags Abends, jeweils von 16:45 Uhr bis 21:00 Uhr.

In Vollzeit dauert es 3 Wochen. Montag bis Samstag jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr.


Kosten:

2750,- € (steuerbefreit), inklusive Lehrmaterial und Verpflegung, zzgl. IHK Prüfungsgebühr.


Termine

Ausbildung zum Gefahrgutfahrer Basiskurs gemäß ADR und GGVSEB


Personenkreis:

Um Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge innerhalb der EU im öffentlichen Straßenverkehr befördern zu dürfen, benötigt der Fahrer eine ADR Karte.


ADR:

Das ADR ist das europäische Übereinkommen über den Gefahrguttransport auf der Straße.


GGVSEB:

Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschiff, regelt für Deutschland spezifische Gefahrgutvorschriften.


ADR Aufbaukurse:

Mit dem ADR Basiskurs erlangt man die Berechtigung um Gefahrgut als Stückgut in kennzeichnungspflichtiger Menge zu befördern. Es gibt weitere, sogenannte Aufbaukurse, für Tankfahrzeuge, Sprengstoffe und radioaktives Material.


Dauer:

Die Ausbildung dauert 3 Tage und endet mit einer IHK Prüfung in unserem Ausbildungszentrum.


ADR / Schein / Karte:

Wird von der IHK zugesendet


Gültigkeit:

Die ADR Karte ist jeweils 5 Jahre gültig, und kann 1 Jahr vor Ablauf ohne Laufzeitverlust durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden.


Kosten:

295,- netto, inklusive Lehrmittel, Kaffee und Catering zzgl. IHK Prüfungsgebühr.

Termine

Ausbildung zum Gefahrgutfahrer Aufbaukurs Tank gemäß ADR und GGVSEB


Personenkreis:

Um Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge innerhalb der EU im öffentlichen Straßenverkehr mit Tank, Kipp- oder Silofahrzeugen fahren zu dürfen, benötigt man einen ADR Schein und den Aufbaukurs Tank.


Dauer:

Die Ausbildung dauert 1,5 Tage und endet mit einer IHK Prüfung in unserem Ausbildungszentrum.


ADR / Schein / Karte:

Wird von der IHK zugesendet


Gültigkeit:

Die ADR Karte ist jeweils 5 Jahre gültig, und kann 1 Jahr vor Ablauf ohne Laufzeitverlust durch eine Auffrischungsschulung verlängert werden. 


Kosten:

275,-€ netto, inklusive Lehrmittel, Kaffee, Getränke und Catering zzgl. IHK Prüfungsgebühr.

Termine

Auffrischungskurs für Gefahrgutfahrer gemäß ADR und GGVSEB


Personenkreis:

Alle Gefahrgutfahrer müssen ihren ADR Schein nach 5 Jahren durch einen Auffrischungslehrgang erneuern.


Dauer:

Die Ausbildung dauert 1,5 Tage und endet mit einer IHK Prüfung in unserem Hause.


ADR / Schein / Karte:

Wird von der IHK zugesendet


Vorteile:

Der Auffrischungskurs kann schon 1 Jahr vor Ablauf absolviert werden ohne das die sich die Laufzeit verringert.


Weiterer Vorteil:

Diese Weiterbildung wird auch nach BKrFQG anerkannt, so dass nur 4 weitere Weiterbildungen / Module absolviert werden müssen.


Kosten:

245,- netto, inklusive Lehrmittel, Kaffee und Catering zzgl. IHK Prüfungsgebühr.

Termine

Ausbildung zum Lkw-Ladekranführer


Personenkreis:

Alle die einen Lkw Ladekrane bedienen müssen eine Ausbildung mit abschließender Prüfung absolvieren. Der Kranschein wird unmittelbar nach der praktischen Prüfung ausgehändigt:


Grund:

Es sind umfangreiche physikalische und technische Kenntnisse notwendig um Krane sicher und wirtschaftlich zu betreiben. Dazu gehören z.B. Bodenbelastung, Krantechnik und Anschlagmethoden. Die Ausbildung umfasst die Lehrgänge als Kranführer und Anschläger.


Rechtsgrundlage:

Wir setzen die Vorschriften der Berufsgenossenschaft um und bilden LKW - Ladekranfahrer gemäß BGG 921 aus.


Ausbildung:

Wir bilden praxisorientiert aus auf unserem Gelände aus. Die Ausbildung knüpft an die Betriebsanleitung des Kranes an. Der gesamte Auf- und Abbau des Kranes sowie Be- und Entladesituationen werden intensiv geübt. Die Ausbildung zum Anschläger ist obligatorisch. Eine Beschränkung existiert nicht, es dürfen alle Lkw Ladekrane nach Unterweisung durch den Unternehmer gefahren werden.


Vorteile:

  • Fachkompetenz
  • Sicherheit im Umgang mit dem Kran
  • Versicherungsrelevant
  • Rechtssicherheit


Dauer:

Die Ausbildung dauert 3 Tage.


Kranschein:

Wird unmittelbar nach der praktischen Prüfung ausgehändigt.


Kosten:

1.250,- € netto, inklusive Lehrmittel und Verpflegung.

Termine

IHK Prüfungsvorbereitung zum Verkehrsleiter gemäß EU1071/2009 / Sach- und Fachkundeprüfung Güterverkehr


Personenkreis:

Wer sich als Transportunternehmer mit Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen, bzw. 2,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr, selbständig machen möchte, unterliegt innerhalb der EU den Marktzugangsregeln nach EU 1071/2009 und benötigt eine Güterverkehrsgenehmigung bzw. eine EU Lizenz. Entweder ist der Unternehmer selbst der Verkehrsleiter oder er bestellt einen externen Verkehrsleiter. Dieser muss in einer echten Beziehung zum Unternehmen stehen, aber nicht fest angestellt sein. Der externe Verkehrsleiter darf in bis zu vier Unternehmen mit bis zu 50 Fahrzeugen tätig sein. Im eigenen Unternehmen ist die Anzahl der Fahrzeuge unbegrenzt.


Ausnahmen:

Im Werkverkehr, also dem Güterverkehr für eigen Zwecke eines Unternehmens, ist kein Verkehrsleiter vorgeschrieben. Land- und Forstwirtschaftliche Betrieb benötigen ebenfalls keinen Verkehrsleiter wenn Transporte für den eigenen Betrieb oder ähnliche Betriebe durchgeführt werden.


Anforderungen:

Neben der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmers, muss der Verkehrsleiter auch seine persönliche Zuverlässigkeit, sowie die  sachliche- und fachliche Eignung und einen Wohnsitz in der EU nachweisen, um eine Güterverkehrsgenehmigung bzw. EU Lizenz beantragen zu dürfen.


Voraussetzungen:

Folgende Kenntnisse und Wissensbereiche sind Voraussetzung für eine Teilnahme an der Prüfungsvorbereitung:

  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse
  • kaufmännisches Rechnen
  • Buchführung
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Güterkraftverkehrsgesetz
  • Transportrecht
  • Logistik
  • EDV
  • Telematik
  • Marketing
  • Internationaler Güterverkehr
  • Versicherungsrecht
  • Fahrzeugkostenkalkulation
  • Straßenverkehrsrecht
  • Umweltschutz
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Transport von gefährliche Gütern


Dauer:

Die Prüfungsvorbereitung dauert 6 Tage

Montag bis Samstag, jeweils von 8:00 bis 17:00 Uhr


Förderung:

Der Lehrgang ist BALM Förderfähig. Ein Fördermittelmanagement ist möglich.


Kosten:

1.750,-€ (steuerbefreit), inklusive Lehrmittel und Verpflegung

Termine
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